TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Präambel

Unter dem Namen „Rychenberg Competition“ führt das Musikkollegium Winterthur einen internationalen Kompositionswettbewerb durch. Die aktuelle Ausgabe steht unter dem Thema „Kompositionen über visuelle Konzepte“ und wird in Zusammenarbeit mit dem Fotomuseum Winterthur durchgeführt.

Die „Rychenberg Competition“ wird ermöglicht durch den Lotteriefonds des Kantons Zürich.

1. Teilnahme

Teilnahme

1.1. TEILNAHMEBERECHTIGUNG
Teilnahmeberechtigt sind Komponistinnen und Komponisten jeden Alters und jeder Nationalität.

1.2. WERKVORGABEN
Die Rychenberg Competition zeichnet neue, noch nicht aufgeführte Orchesterwerke aus.
Die Instrumentierung muss sich an der Besetzung des Musikkollegiums Winterthur orientieren.
Die maximale Besetzung ist:
2*-2*-2*-2*; 4-2-3-0; Timpani; Schlagwerk (1 Spieler); Streicher (8-6-5-5-3)
*= zweite spielt auch Picc., EH, Basskl, Kontrafg

Kleinere Besetzungen (mind. 12 Spieler) sind möglich.
Schlagwerk aus dem vorhandenen Instrumentarium gemäss Liste.

Das Werk soll mind. 12 Minuten und max. 20 Minuten dauern.
Das Werk muss sich zwingend auf eines der vorgegebenen visuellen Konzepte (Fotoserien) beziehen.
Die dem Werk zu Grunde liegende Fotoserie muss spätestens mit Abgabe der Partitur (Termin 31. März 2019) bekannt gegeben werden.

1.3. TEILNAHMEGEBÜHR
Bei Anmeldung wird eine Teilnahmegebühr in der Höhe von CHF 90 fällig.
Die Teilnahmegebühr ist zahlbar bis spätestens 31. Juli 2018.

1.4. EINZUREICHENDE DOKUMENTE
Mit der Anmeldung sind folgende Dokumente einzureichen:

  • Vollständig ausgefülltes Online-Anmeldeformular
  • Kurzbiografie mit Foto

2. Daten und Fristen

Daten und Fristen

31. Juli 2018 - Anmeldefrist und Zahlungsfrist für die Teilnahmegebühr

31. März 2019 - Abgabe der Partitur (5 Exemplare in Papierform)

31. Mai 2019 - Bekanntgabe der nominierten Beiträge (maximal zehn)

31. Juli 2019 - Abgabe der Orchesterstimmen und allfällig überarbeiteten Partitur

Ende August 2019 - Einspielung der nominierten Beiträge durch das Musikkollegium Winterthur

Oktober 2019 - Die eingespielten Beiträge werden online gestellt für das Publikums-Voting

31. März 2020 - Bekanntgabe der Nominierungen der Jury und des Publikums-Votings

06. September 2020 - Anreise der eingeladenen Komponistinnen und Komponisten nach Winterthur, Probenbeginn für das Preisträgerkonzert

09. September 2020 - Preisträgerkonzert in Winterthur

3. Durchführung des Wettbewerbs

Durchführung des Wettbewerbs

3.1. AUSWAHL DER NOMINIERTEN WERKE
Für die erste Bewertung durch die Jury werden die eingereichten Partituren anonymisiert. Die Jury nominiert zehn Werke, die durch das Musikkollegium Winterthur in einer ersten Runde eingespielt und aufgenommen werden (keine öffentliche Aufführung). Diese Aufnahmen werden für ein Publikums-Voting ins Netz gestellt. Aus den zehn eingespielten Werken wählt die Jury die Beiträge für das Preisträgerkonzert im Juni 2020 aus. Ein Werk wird durch das Publikums-Voting ermittelt. Dieses kann mit einem auch von der Jury nominierten Werk identisch sein. Die nominierten Werke (mindestens vier, maximal fünf) werden im Preisträgerkonzert öffentlich aufgeführt. Beim Preisträgerkonzert setzt die Jury die Reihenfolge der Preisträger fest.

3.2. EINLADUNG DER KOMPONISTINNEN UND KOMPONISTEN
Die für das Preisträgerkonzert nominierten Komponistinnen und Komponisten werden nach Winterthur eingeladen. Sie können den Endproben beiwohnen, am Konzert und den entsprechenden Rahmenveranstaltungen teilnehmen. Der Wettbewerb bezahlt Anreise (Flug Economy oder Bahnfahrt 2. Klasse) Hotelaufenthalt für die Komponistin/den Komponisten und eine Begleitperson, sowie Diäten in Höhe von CHF 200 pro Aufenthaltstag.

3.3. AUFFÜHRUNG DER WERKE
Die für das Preisträgerkonzert nominierten Werke werden an einer öffentlichen Generalprobe und einem Konzert mit dem Musikkollegium Winterthur aufgeführt. Die Preisträger sind eingeladen, ihre Werke in einleitenden oder ausführenden Gesprächen zu erläutern.

3.4 PREISGELDER
Die zehn für die erste Runde des Wettbewerbs (Einspielung) ausgewählten Komponistinnen und Komponisten erhalten einen Anerkennungspreis in der Höhe von CHF 1‘000.00.
Die Komponistinnen und Komponisten der für das Preisträgerkonzert ausgewählten Werke erhalten folgende Preisgelder:

Erstplatziertes Werk: CHF 40‘000.00

Zweiplatziertes Werk: CHF 25‘000.00

Drittplatziertes Werk: CHF 15‘000.00

Sonderpreis der Jury: CHF 5‘000.00

Publikumspreis: CHF 10‘000.00

In den genannten Preisgeldern ist der Anerkennungspreis von CHF 1‘000.00 enthalten.
Das Preisgeld wird ohne Steuerabzug überwiesen.

4. Weitere Bestimmungen

Weitere Bestimmungen

Mit der Anmeldung stimmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer einer audiovisuellen Aufzeichnung ihres Werks zur Bereitstellung im Internet für das Publikums-Voting ausdrücklich zu. Ebenso stimmen sie einer audiovisuellen Aufzeichnung des Preisträgerkonzerts und allfälliger Radioübertragung zu.

Eine Partitur und die Orchesterstimmen der Preisträger-Werke gehen in das Archiv des Musikkollegiums Winterthur.

Alle nicht in den Richtlinien vorgesehenen Fälle regelt die Rychenberg Competition nach eigenem Gutdünken. In besonderen und begründeten Fällen kann die Rychenberg Competition auch Ausnahmen von den aufgestellten Richtlinien genehmigen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.